Datenschutzgrundverordnung

Datenschutzgrundverordnung steht vor der Tür

Am 24. 5. 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in kraft. Sie ist ab dem fol­gen­den Tag auch in Deutschland unmit­tel­bar anzu­wen­den. Die  euro­päi­sche Verordnung hat erheb­li­che Bedeutung für die Verarbeitung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch pri­va­te Unternehmen und öffent­li­che Stellen. Sie soll einer­seits den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten inner­halb der Europäischen Union sicher­stel­len und ande­rer­seits den frei­en Datenverkehr inner­halb des Europäischen Binnenmarktes gewähr­leis­ten. Die Verordnung wird auf natio­na­ler Ebene von einem Ergänzungsgesetz flan­kiert (DSAnpUG-EU), das über Anpassungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) die DSGVO in Deutschland zum Teil modi­fi­ziert und kon­kre­ti­siert. Eine wei­te­re Ergänzung der Datenschutzgrundverordnung soll durch die EU-e-Privacy-Verordnung erfol­gen, die Internet- und Telemediendienste betrifft.

Um in Ihrem Unternehmen auch zukünf­tig daten­schutz­kon­form per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zu erhe­ben und zu ver­ar­bei­ten, sind unter Umständen noch eine gan­ze Reihe von Umstellungen erfor­der­lich. Die ein­zel­nen Themen im Datenschutzmanagement rei­chen vom daten­schutz­kon­for­men Internetauftritt über die Kontrolle der ein­ge­schal­te­ten Dienstleister, die Beschreibung und Bewertung aller daten­schutz­re­le­van­ten Prozesse bis hin zur Implementierung eines Systems zur Steuerung des Zugriffs auf per­so­nen­eb­zo­ge­ne Daten und die Sensibilisierung der eige­nen Mitarbeiter. Verstöße sind in erheb­li­chem Umfang buß­geld­be­wehrt. Sprechen Sie uns des­halb recht­zei­tig an. Noch haben Sie Zeit.

Dr. Andreas Daniel

Dr. Andreas Daniel ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Steuerrecht in Berlin. Er ist bei der Rechtsanwaltskammer in Berlin seit 1997 zugelassen und Gründer der auf das Wirtschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei daniellegal. Nach dem Abitur in Leverkusen (1986), Grundwehrdienst bei der Marine in Eckernförde, Flensburg und Kiel (1986-1987) sowie dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier (1987-1993) schloss sich dort zunächst eine zweijährige wissenschaftliche Tätigkeit als Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Rechtsphilosophie bei Herrn Prof. Dr. Peter Krause an (1993-1995). Nach dem Referendariat (1995-1997) legte er in Berlin sein Zweites Juristisches Staatsexamen ab und promovierte 2001 an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Trier zum Doktor der Rechte.