KG Berlin, Urt. v. 8. 5. 2014 – 12 U 22/13 Bekannt dürfte sein, dass ein Gesellschafter einer mehrgliedrigen GmbH wegen der Gefahr einer Interessenkollision bei der Beschlussfassung, die die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit sich selbst betrifft (z.B. Entlastung als Geschäftsführer, Befreiung von einer Verbindlichkeit oder auch die Begründung von schlichten schuldrechtlichen Verträgen etc.), grundsätzlich nicht […]