Präsenzberatung (Update 2)

Aufgrund der pan­de­mie­be­ding­ten Verlängerung der behörd­li­chen Maßnahmen und Restriktionen zur Einschränkung von Kontakten (COVID-19) ist eine Präsenzberatung in unse­re Kanzlei vor­erst wei­ter­hin nicht mög­lich. Wir gehen davon aus, dass die Maßnahmen wenigs­tens bis Mitte Ferbuar 2021 ver­län­gert wer­den, so dass wir vor­aus­sicht­lich auch erst dann wie­der Präsenzberatungen in unse­rer Kanzlei durch­füh­ren können.

Ihnen steht jedoch die Möglichkeit zur Verfügung, online über unser kanz­lei­in­ter­nes Videokonferenzsystem bera­ten zu wer­den (sie­he hier­zu auch unse­re Artikel: „Präsenzberatung in der Zeit vom 2. bis 30. November 2020″ und „Präsenzberatung (Update)”. Wir freu­en uns auf Ihre Terminanfragen.

Präsenzberatung (Update)

Aufgrund behörd­li­cher Verlängerung und Verschärfung der pan­de­mie­be­ding­ten Kontaktbeschränkungen ver­län­gern auch wir im gesund­heit­li­chen Interesse use­rer Mandanten als auch im eige­nen Interesse unser Angebot zur Onlineberatung vor­erst bis ein­schließ­lich dem 15. Januar 2020. In die­ser Zeit füh­ren wir kei­ne Präsenzberatungen in unse­rer Kanzlei durch. Bei Bedarf set­zen Sie sich des­halb bit­te mit uns zwecks Vereinbarung eines Termins zur Onlineberatung in Verbindung. Hierfür steht Ihnen dann unser kanz­lei­in­ter­nes Videokonferenzsystem zur Verfügung, auf das Sie ein­fach und unkom­pli­ziert über Ihren Internetbrowser zugrei­fen kön­nen (sie­he hier­zu auch: Präsenzberatung in der Zeit vom 2. bis 30. November 2020).

Präsenzberatung in der Zeit vom 2. bis 30. November 2020

Pandemiebedingt füh­ren wir in der Zeit vom 2. bis 30. November 2020 im gesund­heit­li­chen Interesse unse­rer Mandanten und unse­rer Mitarbeiter vor­läu­fig kei­ne Präsenzberatung in unse­rer Kanzlei durch. Ausnahmen kön­nen hier­von lei­der nur in Einzelfällen und bei erheb­li­cher Dringlichkeit unter den erfor­der­li­chen Hygienebedingungen gemacht wer­den. Wir bit­ten hier­für um Ihr Verständnis.

Beratungen und Besprechungen wer­den in die­ser Zeit fern­münd­lich oder über Videokonferenzen durch­ge­führt, die wir Ihnen über unser kanz­lei­in­ter­nes Konferenzsystem daten­schutz­kon­form ermög­li­chen. Technisch ist hier­für bei Ihnen ledig­lich ein gän­gi­ger Internetbrowser (z.B. „Google Chrome” oder „Firefox”) und ein Mikrofon oder Headset sowie für eine optio­na­le Videoübertragung zusätz­lich eine Webcam erfor­der­lich. Auf Ihrem Endgerät müs­sen Sie kei­ne zusätz­li­che Software instal­lie­ren. Sollte Interesse und/oder die Notwendigkeit für eine Online-Beratung/-bespre­chung bestehen, bit­ten wir Sie, sich mit uns fern­münd­lich zwecks Vereinbarung eines Termins in Verbindung zu set­zen. Wir sen­den Ihnen dann kurz vor der Konferenz einen Zuganscode und einen Internetlink zu, mit dem Sie anschlie­ßend dem Online-Konferenzraum bei­tre­ten können.

Wir wer­den die­se Maßnahme zeit­lich ggfls. ver­län­gern müs­sen, wenn und soweit das Infektionsgeschehen und/oder behörd­li­che Auflagen dies erfor­der­lich machen soll­ten. Über unse­ren Internetauftritt hal­ten wir Sie hier­über lau­fend informiert.

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