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Datenschutzrechtliche Verantwortung trägt Betreiber einer facebook-Fanpage

Die gera­de erst in Kraft getre­te­ne Datenschutzgrundverordnung bekommt ihre ers­ten Zähne. Nach der Entscheidung des EuGH vom 05.06.2018 – C‑210/16 – liegt die daten­schutz­recht­li­che Verantwortung für die Unterhaltung einer face­book-Fanpage, ins­be­son­de­re für die Verarbeitung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ihrer Besucher, gemein­sam mit dem in den USA ansäs­si­gen Unternehmen face­book Inc. bei dem Betreiber der Fanseite.

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