Der Gründerszene haftet seit jeher etwas magisches an. Magisch erscheinen heutzutage vor allem die investierten Summen, die sich nicht selten im ein- bis zweistelligen, manchmal sogar im dreistelligen Millionenbereich bewegen, als auch die Begrifflichkeiten, die in diesem Zusammenhang immer wieder genannt werden. Relativ neue Erscheinungen sind in diesem Zusammenhang die nicht minder magisch wirkenden Amerikanismen wie Blockchain, Smart Contracts oder auch das sogenannte Initial Coin Offering, kurz ICO. Der Beitrag eröffnet eine Reihe zu dem Thema, bei der Probleme im Zusammenhang mit Initial Coin Offering aus verschiedenen rechtlichen Blickwinkeln, insbesondere dem Kapitalmarkrecht, dem Steuerrecht oder dem allgemeinen Zivilrecht beleuchtet werden sollen.