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überblick

Aufsicht und Regulierung bei Initial Coin Offering (ICO)

Der Gründerszene haf­te­te schon immer etwas magi­sches an. Magisch erschei­nen heut­zu­ta­ge vor allem die inves­tier­ten Summen, die sich nicht sel­ten im ein- bis zwei­stel­li­gen, manch­mal sogar drei­stel­li­gen Millionenbereich bewe­gen, als auch die Begrifflichkeiten, die in die­sem Zusammenhang immer häu­fi­ger genannt wer­den. In Deutschland rela­tiv neue Erscheinungen sind in die­sem Zusammenhang die nicht min­der magisch wir­ken­den Amerikanismen wie Blockchain, Smart Contracts oder auch das soge­nann­te Initial Coin Offering1, kurz ICO. Weiterlesen

hackescher markt

Datenschutzrechtliche Verantwortung trägt Betreiber einer facebook-Fanpage

Die gera­de erst in Kraft getre­te­ne Datenschutzgrundverordnung bekommt ihre ers­ten Zähne. Nach der Entscheidung des EuGH vom 05.06.2018 – C‑210/16 – liegt die daten­schutz­recht­li­che Verantwortung für die Unterhaltung einer face­book-Fanpage, ins­be­son­de­re für die Verarbeitung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ihrer Besucher, gemein­sam mit dem in den USA ansäs­si­gen Unternehmen face­book Inc. bei dem Betreiber der Fanseite.

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company-law-package

Company-Law-Package der Europäischen Kommission

Am 25. April 2018 hat die Europäische Kommission zwei neue Richtlinien zum Gesellschaftsrecht vor­ge­schla­gen, die Bestandteil des sog. Company-Law-Package sind, das schon für das Jahr 2017 ange­kün­digt wor­den war, dann aber immer wie­der ver­scho­ben wur­de. Ziel sol­len neue Optionen für Unternehmen zur grenz­über­schrei­ten­den Sitzverlegung, zu Zusammenschlüssen oder für Spaltungen  und die Online-Unternehmensgründung sein.

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Datenschutzgrundverordnung

Datenschutzgrundverordnung steht vor der Tür

Am 24. 5. 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in kraft. Sie ist ab dem fol­gen­den Tag auch in Deutschland unmit­tel­bar anzu­wen­den. Die  euro­päi­sche Verordnung hat erheb­li­che Bedeutung für die Verarbeitung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch pri­va­te Unternehmen und öffent­li­che Stellen. Sie soll einer­seits den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten inner­halb der Europäischen Union sicher­stel­len und ande­rer­seits den frei­en Datenverkehr inner­halb des Europäischen Binnenmarktes gewähr­leis­ten. Die Verordnung wird auf natio­na­ler Ebene von einem Ergänzungsgesetz flan­kiert (DSAnpUG-EU), das über Anpassungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) die DSGVO in Deutschland zum Teil modi­fi­ziert und kon­kre­ti­siert. Eine wei­te­re Ergänzung der Datenschutzgrundverordnung soll durch die EU-e-Privacy-Verordnung erfol­gen, die Internet- und Telemediendienste betrifft.

Um in Ihrem Unternehmen auch zukünf­tig daten­schutz­kon­form per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zu erhe­ben und zu ver­ar­bei­ten, sind unter Umständen noch eine gan­ze Reihe von Umstellungen erfor­der­lich. Die ein­zel­nen Themen im Datenschutzmanagement rei­chen vom daten­schutz­kon­for­men Internetauftritt über die Kontrolle der ein­ge­schal­te­ten Dienstleister, die Beschreibung und Bewertung aller daten­schutz­re­le­van­ten Prozesse bis hin zur Implementierung eines Systems zur Steuerung des Zugriffs auf per­so­nen­eb­zo­ge­ne Daten und die Sensibilisierung der eige­nen Mitarbeiter. Verstöße sind in erheb­li­chem Umfang buß­geld­be­wehrt. Sprechen Sie uns des­halb recht­zei­tig an. Noch haben Sie Zeit.