Am 24. 5. 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in kraft. Sie ist ab dem folgenden Tag auch in Deutschland unmittelbar anzuwenden. Die europäische Verordnung hat erhebliche Bedeutung für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen. Sie soll einerseits den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sicherstellen und andererseits den freien Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleisten. Die Verordnung wird auf nationaler Ebene von einem Ergänzungsgesetz flankiert (DSAnpUG-EU), das über Anpassungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) die DSGVO in Deutschland zum Teil modifiziert und konkretisiert. Eine weitere Ergänzung der Datenschutzgrundverordnung soll durch die EU-e-Privacy-Verordnung erfolgen, die Internet- und Telemediendienste betrifft.
Um in Ihrem Unternehmen auch zukünftig datenschutzkonform personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten, sind unter Umständen noch eine ganze Reihe von Umstellungen erforderlich. Die einzelnen Themen im Datenschutzmanagement reichen vom datenschutzkonformen Internetauftritt über die Kontrolle der eingeschalteten Dienstleister, die Beschreibung und Bewertung aller datenschutzrelevanten Prozesse bis hin zur Implementierung eines Systems zur Steuerung des Zugriffs auf personenebzogene Daten und die Sensibilisierung der eigenen Mitarbeiter. Verstöße sind in erheblichem Umfang bußgeldbewehrt. Sprechen Sie uns deshalb rechtzeitig an. Noch haben Sie Zeit.