Die gerade erst in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung bekommt ihre ersten Zähne. Nach der Entscheidung des EuGH vom 05.06.2018 – C‑210/16 – liegt die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Unterhaltung einer facebook-Fanpage, insbesondere für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ihrer Besucher, gemeinsam mit dem in den USA ansässigen Unternehmen facebook Inc. bei dem Betreiber der Fanseite.