beitrag

Verpflichtung zum Schadenersatz bei Fehleinschätzungen

OLG Koblenz, Urt. v. 23. 12. 2014 – 3 U 1544/13

Bei Fehleinschätzungen des Geschäftsführers trifft nach einem neue­ren Urteil des OLG Koblenz (Urt. v. 23. 12. 2014 – 3 U 1544/13)  grund­sätz­lich die GmbH und spä­ter im Insolvenzfall den Insolvenzverwalter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass und inwie­weit der Gesellschaft bei Risikogeschäften hier­durch ein Schaden ent­stan­den ist, wobei das Gericht unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles den Schaden nach frei­er Überzeugung auch schät­zen kann. Dagegen hat der Geschäftsführer dar­zu­le­gen und zu bewei­sen, dass er den Sorgfaltspflichten eines ordent­li­chen Geschäftsmannes nach­ge­kom­men ist, oder dass ihn kein Verschulden trifft, oder dass der Schaden auch bei pflicht­ge­mä­ßem Alternativverhalten ein­ge­tre­ten wäre (vgl. hier­zu BGHZ 135, 244 ff.). Weiterlesen