OLG Koblenz, Urt. v. 23. 12. 2014 – 3 U 1544/13
Bei Fehleinschätzungen des Geschäftsführers trifft nach einem neueren Urteil des OLG Koblenz (Urt. v. 23. 12. 2014 – 3 U 1544/13) grundsätzlich die GmbH und später im Insolvenzfall den Insolvenzverwalter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass und inwieweit der Gesellschaft bei Risikogeschäften hierdurch ein Schaden entstanden ist, wobei das Gericht unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles den Schaden nach freier Überzeugung auch schätzen kann. Dagegen hat der Geschäftsführer darzulegen und zu beweisen, dass er den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Geschäftsmannes nachgekommen ist, oder dass ihn kein Verschulden trifft, oder dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten eingetreten wäre (vgl. hierzu BGHZ 135, 244 ff.). Weiterlesen